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Kloster Abbingwehr

Klosterweg, 26759 Hinte – OT Abbingwehr

Kloster Abbingwehr

Biegt man auf der Bundesstraße 210 (von Emden kommend) hinter Loppersum auf die Straße „Bei Abbingwehr“ ein, gelangt man zu der Warft des Johanniter-Klosters Abbingwehr. Ein Findling erinnert an die Lage und Geschichte dieser Kommende. Schon vor 1240 wird Abbingwehr gegründet worden sein . In der Urkunde zum „Groninger Vergleich“ wird sie 1319 erstmls als „Abbyngearve“ erwähnt.

Die Kirche der Kommende stand wohl auf dem Südabhang der Warf; der Friedhof des Klosters lag direkt daneben.

Bemerkenswert ist die große Anzahl von Johanniterschwestern in Abbingwehr, die ab 1402 dokumentiert sind. Mitte des 15. Jahrhunderts machten sie die Hälfte der Gemeinschaft aus, sie unterstanden einer „Schwester Mutter“.

Das Vorwerk Miedelsum war eine erfolgreiche Gründung von Abbingwehr. Die Häuptlinge Keno tom Brok, Enno von Pilsum, und weitere Grundbesitzer schenkten 1402 die „dorpstede“ zu Miedelsum dem Johanniter-Kloster. Durch Landkauf, fromme Stiftungen, und Ländereien, welche die Eintretenden der Kommende übertrugen, war um 1500 die wirtschaftliche Basis des Vorwerks so beträchtlich, dass sie mit 300 Grasen Land (ca. 150 ha) fast den Grundbesitz der eigentlichen Kommende erreichte. Anfang des 16. Jahrhunderts war Abbingwehr die reichste Johanniter-Kommende in Ostfriesland mit dem höchsten Jahreseinkommen.

Die Auflösung der Kommende Abbingwehr 1528 in der Reformation war gewaltsam und hart. Graf Enno II. ließ nicht nur Altargefäße, Bargeld und Urkunden rauben, sondern auch die Erntevorräte plündern. Die meisten Bewohner flüchteten. Bis dahin waren Moral und Wirtschaft von Abbingwehr intakt: Noch 1566 sagte die ehemalige Nonne Wibbe Molners über ihren Komtur (Abt) Heinrich von Abbingwehr in einem Prozess aus, dass er „ihr in allen Güten nach des Ordens Weise ein Vorblid gewesen sei.“

Der Reformator Johannes à Lasco kaufte 1546 für 4.500 Reischs-taler von der Gräfin Anna das Gebäude der Kommende – wohl ein Scheinkauf, um für die widerrechtliche gräfliche Aneignung des Klosters eine juristische Grundlage zu erreichen.

Texte: B. Buttjer