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Kloster Langholt

Dorfstraße 40, 26842 Ostrhauderfehn

Kloster Langholt

Die Kommende Langholt muss vor 1270, also vor circa 750 Jahren, gegründet worden sein. Sie war wahrscheinlich zunächst als ein Doppelkloster – für Mönche und Nonnen – angelegt worden. Wegen fehlender Dokumente sind allerdings weder der genaue Zeitpunkt, der Anlass, oder die konkrete Ausgestaltung dieser Klostergründung bekannt. Erst im sogenannten „Groninger Vergleich“ vom 08. September 1319 tritt die Kommende, wie manche anderen Johanniterklöster in der Region, erstmals ins Licht der Geschichte.

Am Langholter Tief gelegen, von unwirtlichen Hochmooren umgeben – sie trennten die Kommende vom Saterland und dem Overledingerland – wurde hier hauptsächlich Viehwirtschaft und etwas Ackerbau betrieben.

Die Gebäude waren zunächst als Holzbauten ausgeführt. Erst später ist ein Teil in Ziegelbauweise errichtet worden. Über Beziehungen zu den nahegelegenen Johanniter-Kommenden Bokelesch und Muhde ist nichts bekannt. Das ursprünglich selbständige Johanniterkloster Buyrle (Burlage) erhielt später den Status eines Vorwerks der Langholter Kommende.

Das Kloster wurde mehrfach überfallen und geplündert, so 1465 durch den Grafen von Tecklenburg, 1514 während der „Sächsichen Fehde“ und 1533 durch die Truppen des Herzogs von Geldern.

Im Jahre 1540 lebten in Langholt nur noch der Komtur (Abt), ein Priester, und vier oder fünf Knechte; Johanniterschwestern gab es nicht mehr.

Nach der Reformation eigneten sich die Grafen von Ostfriesland auch die Kommende Langholt an. In einem Rechtsstreit musste diese 1574 aber wieder an die Johanniter zurückgegeben werden, was aber letztlich erst nach einem erneuten Rechtsstreit 1608 erfolgte (neben Hasselt das einzige Johanniter-Kloster in Ostfriesland, das der Orden wieder zurückbekam). Seitdem gab es in Langholt kein klösterliches Leben und keine Priester mehr.

Die Ländereien wurden von der Johanniterkommende Burgsteinfurt an Erbpächter vergeben. Auf Anordnung des Königs Ludwig Napoleon von Holland wurden die Güter 1806 endgültig den Johannitern entzogen und als Klostergut „Klostermoor“ in eine Staatsdomäne umgewandelt. Diese wiederum wurde 1911 aufgelöst, und erst 1928 mit festen Grundstücksgrenzen bezeichnet.

Texte: H. Giermanns / P. Vosseler