Tjüchen , 26409 Wittmund
Kloster Tjüchen
Das „Haus Thyuchen“ wird 1319 in der Urkunde zum „Groninger Vergleich“ neben weiteren neunzehn anderen friesischen Johanniterklöstern – vom Groningerland bis zur Wesermarsch – erwähnt: Darin wird – wohl nach vorangegangenen Auseinandersetzungen – das Verhältnis der friesischen Kommenden zum übergeordneten Johanniterhaus in Burgsteinfurt (Westfalen) geregelt.
Tjüchen und die anderen friesischen Kommenden erlangten mit dieser Einigung eine größere Freiheit und Unabhängigkeit im Johanniterorden. Es ist – soweit bekannt – das einzige Mal, dass Tjüchen – oder auch „Tjüchermonniken“ – als Kommende in Erscheinung tritt. In späteren Schriftstücken ist nur immer von ihm als „Vorwerk“ (=Außenhof) des in der Nähe liegenden Johanniterklosters Burmönken die Rede.
Die Erwähnung in der Urkunde von 1319 von Tjüchen als eigenständigem Kloster ist sicher kein Irrtum: Von Burgsteinfurt aus kannte man die Verhältnisse in den untergeordneten Johanniterhäusern an der Nordseeküste genau – mussten sie doch an den Burgsteinfurter „Meister“ jährliche Abgaben leisten!
Dass Tjüchen dann später als Vorwerk dem Kloster in Burmönken unterstellt wurde, ist ein Vorgang, der ebenfalls bei anderen Johanniterklöstern im Laufe der Jahrhunderte stattgefunden hat – gerade in Ostfriesland! Außerdem wird in der Urkunde von 1319 auch ein Komtur (= Vorsteher eines Johanniterklosters) genannt. In der „Sächsischen Fehde“ zwischen Graf Edzard I. und Georg von Sachsen zündete die „Schwarze Garde“ 1514 nicht nur Burmönken und Leerhafe, sondern auch das Vorwerk Tjüchen an.
Die „Schwarze Garde“ war eine Truppe von Landsknechten, die sich damals in Norddeutschland an militärischen Auseinandersetzungen beteiligte. Sie war bei ihren Gegnern und auch der Bevölkerung sehr gefürchtet.
Texte: B. Buttjer